Myanmar
Klimatabelle Yangon
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
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Max. Temperatur °C | 32 | 35 | 36 | 37 | 33 | 30 | 30 | 30 | 30 | 33 | 33 | 33 |
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Min. Temperatur °C | 18 | 19 | 22 | 24 | 25 | 25 | 24 | 24 | 24 | 24 | 22 | 19 |
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Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 9h | 6h | 5h | 3h | 2h | 5h | 7h | 10h | 9h |
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Regentage | 0 | 0 | 1 | 2 | 14 | 25 | 26 | 26 | 20 | 11 | 4 | 1 |
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Luftfeuchtigkeit | 60% | 44% | 42% | 48% | 67% | 84% | 87% | 88% | 86% | 83% | 74% | 69% |
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WETTER & KLIMA:
In Myanmar herrscht tropisches, im Norden subtropisches Klima:
November bis Februar: Eine trocken, kühle Jahreszeit mit Durchschnittstemperaturen um 21°C.
März bis Mai: In dieser Zeit wird es deutlich heißer, die Temperaturen steigen auf bis zu 32°C an der Küste, im Landesinneren bis zu 40°C.
Mai bis Oktober: Regenzeit mit beständig hoher Luftfeuchtigkeit bei allerdings gemäßigten Temperaturen.
Abweichend von den anderen Landesteilen weist Mandalay in Zentral-Myanmar extreme Temperaturschwankungen auf, während im Sommer die Temperaturen auf bis zu 40°C ansteigen, sinken diese in den kälteren Monaten die Temperaturen auf unter 10°C. Im Bergland von Myanmar wird es oft noch kälter.
Beste Reisezeit:
Die angenehmste Reisezeit für Myanmar beginnt nach dem Ende der Regenzeit Mitte Oktober und dauert bis Mitte Februar.
WÄHRUNG:
1 Myanmarischer Kyat (K) = 100 Pyas
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 1600 K
(Stand: September 2017)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Myanmar ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verloren/ gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren/ gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Aufhebung der Meldung her ist.
Wichtiger Hinweis:
Von Reisen in nördliche Teile des Kachin State und des Shan State, die Städte Lashio und Hsipaw sowie die Verbindung von Pyin Oo Lwin über Naung Cho nach Hsipaw wird derzeit abgeraten. Dies gilt auch für die Grenzregionen der Staaten Chin, Shan, Mon, Kayin, Karen, Kayah und der Sagaing Region. Auch vor Aufenthalten im nördlichen Rakhine State wird gewarnt, ausgenommen der Stadt Sittwe.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Myanmar benötigt. Das Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde oder als e-Visum (http://evisa.moip.gov.mm/index.aspx) im Internet beantragt werden. Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt etwa 5 Konsulararbeitstage.
Hinweis:
Ein Touristenvisum erlaubt in der Regel nur eine einmalige Ein- und Ausreise und die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 28 Tage.
Bitte beachten:
Ab dem 01. Oktober 2019 bis zum bis zum 30. September 2020kann das Visum auch bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Yangon, Mandalay und Nay Pyi Taw beantragt werden. Das “Visum on arrival” erlaubt eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Grenzübertritte/Einreise auf dem Landweg:
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete Myanmars, aber auch für andere Teile des Landes. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern deshalb besondere Reisegenehmigungen. Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen. Deshalb sollte bei der Reiseplanung unbedingt überprüft werden, ob für Ausflüge in bestimmte Gebiete eine Genehmigung erforderlich ist.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, über die mit einem gültigen Visum eingereist werden kann. Diese können jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden:
– Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
– Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
– Myawady (Kayin) – Mae Sot (Thailand)
– Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)
– Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)
Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.
Deutsche und internationale Führerscheine werden nicht anerkannt.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Wiesbaden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die jedoch mit dem selben Flugzeug weiterreisen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorlegen können, benötigen kein Transitvisum.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Myanmar ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verloren/ gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren/ gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Aufhebung der Meldung her ist.
Wichtiger Hinweis:
Von Reisen in nördliche Teile des Kachin State und des Shan State, die Städte Lashio und Hsipaw sowie die Verbindung von Pyin Oo Lwin über Naung Cho nach Hsipaw wird derzeit abgeraten. Dies gilt auch für die Grenzregionen der Staaten Chin, Shan, Mon, Kayin, Karen, Kayah und der Sagaing Region. Auch vor Aufenthalten im nördlichen Rakhine State wird gewarnt, ausgenommen der Stadt Sittwe.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Myanmar benötigt. Das Visum kann bei der zuständigen Visumbehörde oder als e-Visum (http://evisa.moip.gov.mm/index.aspx) im Internet beantragt werden. Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 14 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen. Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt etwa 5 Konsulararbeitstage.
Hinweis:
Ein Touristenvisum erlaubt in der Regel nur eine einmalige Ein- und Ausreise und die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 28 Tage.
Bitte beachten:
Ab dem 01. Oktober 2019 bis zum bis zum 30. September 2020kann das Visum auch bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Yangon, Mandalay und Nay Pyi Taw beantragt werden. Das “Visum on arrival” erlaubt eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Grenzübertritte/Einreise auf dem Landweg:
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete Myanmars, aber auch für andere Teile des Landes. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern deshalb besondere Reisegenehmigungen. Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen. Deshalb sollte bei der Reiseplanung unbedingt überprüft werden, ob für Ausflüge in bestimmte Gebiete eine Genehmigung erforderlich ist.
Es gibt eine geringe Anzahl von Grenzübergangsstationen aus den Nachbarländern, über die mit einem gültigen Visum eingereist werden kann. Diese können jedoch ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden:
– Tachilek (Shan-Staat) – Mae Sai (nördliches Thailand)
– Kaw Thoung (Thantharyi) – Ranong (südliches Thailand)
– Myawady (Kayin) – Mae Sot (Thailand)
– Hteekhee (Thantharyi) – Phunaron (Thailand)
– Tamu (Chin-Staat) – Morei (Indien)
Die Ausreise über die internationalen Flughäfen Rangun, Mandalay und Naw Pyi Taw nach der Einreise über Land ist zulässig.
Deutsche und internationale Führerscheine werden nicht anerkannt.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an das Konsulat in Wiesbaden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die jedoch mit dem selben Flugzeug weiterreisen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorlegen können, benötigen kein Transitvisum.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Myanmar ein Visum. Zuständig für die Visumerteilung ist die Botschaft der Republik der Union Myanmar in Berlin.
Touristenvisa werden in der Regel nur für eine einmalige Ein- und Ausreise ausgestellt.
Aufgrund der hohen Zahl zu bearbeitender Visaanträge bei der Botschaft von Myanmar in Berlin werden telefonische oder E-Mail-Anfragen zum Stand einzelner Anträge nur sehr eingeschränkt beantwortet. Die Bearbeitung der Visumanträge und die Rücksendung des Passes können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Reisende sollten dieses bei der Reiseplanung entsprechend berücksichtigen.
Es besteht für Touristen auch die Möglichkeit, elektronisch ein Visum (eVisum) zu beantragen. Mit einer Wartezeit von durchschnittlich fünf Tagen muss gerechnet werden.
Bitte beachten:
Ab dem 01. Oktober 2019 bis zum bis zum 30. September 2020 kann das Visum auch bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Yangon, Mandalay und Nay Pyi Taw beantragt werden. Das “Visum on arrival” erlaubt eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, eine Verlängerung ist nicht möglich.
IMPFUNGEN:
Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza/ Grippe. Aktuell wird von einem Ausbruch der Schweinegrippe H1N1 berichtet, gegen die die Grippeimpfung ebenfalls schützt.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Poliomvelitis (Kinderlähmung), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Hinweis:
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Keine